AGB

Auch ein Buchverlag braucht Regeln.

 

Das sind unsere AGB.

1. Lieferfristen und -termine

1.1  Der EINBUCH Buch- und Literaturverlag Leipzig (nachfolgend EINBUCH) liefert innerhalb kurzer Zeit nach Zahlungseingang durch den Besteller. Diese beträgt für gewöhnlich zwischen zwei und fünf Werktage.

1.2  Sollte es aus verlagsinternen Gründen zu absehbaren Verzögerungen kommen, so wird EINBUCH das auf seiner Internetseite ankündigen.

1.3  Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von EINBUCH liegende und von EINBUCH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt oder Katastrophen entbinden den EINBUCH von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Die Frist verlängert sich um die Dauer der Störung.

1.4  Sind die bestellten Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Bestellung vergriffen, ist EINBUCH insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

1.5  Bei Liefergegenständen, die EINBUCH nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

1.6  Verzögern sich die Lieferungen von EINBUCH, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn EINBUCH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

2. Versand, Gefahrübergang, Versicherung

2.1 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf

angemessenem Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

2.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunter-

nehmen oder den Besteller selbst über.

2.3 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

3.Gewährleistung, Untersuchungspflicht

3.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand

nach Übergabe überprüft und EINBUCH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch

eine Woche nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen

EINBUCH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

3.2 Bei jeder Mängelrüge steht EINBUCH das Recht zur Besichtigung und Prüfung des

beanstandeten Liefergegenstandes zu.

3.3 Soweit der Liefergegenstand mit einem gewährleistungspflichtigen Mangel behaftet ist, ist EINBUCH zur für den Besteller kostenlosen ersatzweisen  Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser Lieferungsbedingungen

sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung

dieses Schriftformerfordernisses.

5.0 Sie können auch mit uns reden.